Kantonale Abstimmungen vom 12. März 2023
Abbau von Schranken beim Staatsbeitrag für Gemeindezusammenschlüsse; Aenderung des Gemeindegesetzes
Fusionieren 2 Gemeinden, so kann der Regierungsrat folgend Beiträge ausrichten:
Franken 100.- pro Person, mindestens aber Fr. 50’000.- und maximal Fr. 500’000.-
Hat eine Gemeinde in der Vergangenheit aufgrund eines Zusammenschlusses bereits Staatsbeiträge erhalten, würde sie bei einer erneuten Fusion keinen Beitrag mehr erhalten.
Bei Annahme der Vorlage entrichtet der Kanton neu pro beteiligte Einwohnergemein-de für die ersten 10’000 Einwohnerinnen und Einwohner einen Betrag von Fr. 100.- pro Person, für weitere Einwohnerinnen und Einwohner Fr. 50.- pro Person. Der Min-destbeitrag beträgt Fr. 100’000.-, ein Maximalbetrag entfällt.
Schliesst sich eine bereits fusionierte Gemeinde innert 5 Jahren ein weiteres Mal mit weiteren Gemeinden zusammen, so kann der Kanton diese Beiträge kürzen.
Der Kantonsrat hat diese Vorlage zwar mit 63 zu 33 Stimmen angenommen, dabei aber die nötige Zweidrittelmehrheit nicht erreicht, deshalb kommt die Anderung vor das Volk.
Am Stamm vom 4. Februar 2023, haben die Freisinnigen Lostorferinnen und Lostorfer die Vorlage diskutiert und die Nein-Parole beschlossen.
Abgeltung der Ertragsausfälle und Mehrkosten an die Solothurner Spitäler und Kliniken aufgrund der Covid-19-Pandemie für das Jahr 2021
Auch dies Vorlage wurde von den Anwesenden einstimmig diskutiert. Der Kanton beteiligt sich am Ausgleich von Ertragsausfällen und Mehrkosten 2021 im Umfang von Fr. 8’214’970.- Allfällige Beteiligungen von Bund und Versicherern an den Ertrags-Ausfällen und Mehrkosten 2021, werden in die Staatskasse überführt.
Die Mehrheit der Anwesenden hat sich für die Ja-Parole entschlossen.
Vorstand
FDP.Die Liberalen Lostorf-Mahren